#Orientierung
Wie werde ich eigentlich Heilpraktiker?
Hier wollen wir Dir einen Überblick über das Thema „Was braucht man, um als Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP) erfolgreich in
eigener Praxis zu arbeiten“ geben und die Frage klären, wie Du unser Angebot am besten dafür nutzen kannst.
Orientierung
Prüfung bestehen
Berufsziel: Der Heilpraktiker für Psychotherapie
Die Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie ist kein klassischer Ausbildungsberuf. Es handelt sich um eine Erlaubnis vom Gesundheitsamt, Psychotherapie ausüben zu dürfen, ohne Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut zu sein. In dem Sinne handelt es sich auch nicht um eine Prüfung, da die Ausbildungsordnung fehlt, sondern um eine Überprüfung. Die Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, festzustellen, ob Du wohlmöglich eine Gefahr für den Patienten oder die Bevölkerung darstellen könntest.
Da es keine Ausbildungsordnung gibt, kann die Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung auch in unterschiedlichem Umfang und auf verschiedene Weisen erfolgen. Du kannst die Unterstützung einer Schule oder Coaches nutzen, Dich autodidaktisch vorbereiten oder die unterschiedlichen Unterstützungsangebote kombinieren.
Wenn du Dich ausreichend vorbereitet fühlst, meldest Du dich beim zuständigen Gesundheitsamt deines Verwaltungsbezirks zur Überprüfung an. Je nach Bundesland und Gesundheitsamt können die Modalitäten und Gebühren variieren.
Da es keine Ausbildungsordnung gibt, kann die Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung auch in unterschiedlichem Umfang und auf verschiedene Weisen erfolgen. Du kannst die Unterstützung einer Schule oder Coaches nutzen, Dich autodidaktisch vorbereiten oder die unterschiedlichen Unterstützungsangebote kombinieren.
Wenn du Dich ausreichend vorbereitet fühlst, meldest Du dich beim zuständigen Gesundheitsamt deines Verwaltungsbezirks zur Überprüfung an. Je nach Bundesland und Gesundheitsamt können die Modalitäten und Gebühren variieren.
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Überprüfung zugelassen zu werden, musst Du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Mindestens ein Hauptschulabschluss
- Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Eine ärztliche Bescheinigung, die körperliche und geistige Gesundheit attestiert.
Die amtsärztliche Überprüfung
Die amtsärztliche Überprüfung hat zum Ziel, festzustellen, ob von Dir als HPP eine Gefahr für den Patienten oder die Bevölkerung ausgeht. Sie ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gegliedert.
- Der schriftliche Teil besteht aus 28 Multiple-Choice-Fragen zu psychopathologischen Grundlagen, verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen. Zur Beantwortung hast du 60 Minuten Zeit. Die schriftliche Prüfung ist weitestgehend bundeseinheitlich geregelt und findet zweimal im Jahr statt, immer am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober.
- Besteht man den schriftlichen Teil, folgt eine mündliche Prüfung. Hier werden oft Fallbeispiele vorgelegt, zu denen Fragen gestellt werden. Auch das Gespräch über verschiedene Therapieansätze, Diagnoseverfahren und ethische Fragen kann Bestandteil der mündlichen Überprüfung sein. Die Herausforderung bei der mündlichen Prüfung ist, dass jedes Gesundheitsamt anders prüft. Hier gibt es keine einheitliche Regelung, also erkundige dich vorher genau, auf welche Inhalte besonderer Wert gelegt wird.
Wenn Du die Überprüfung erfolgreich bestanden hast, erhältst Du vom Gesundheitsamt eine "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung", beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Mit dieser Erlaubnis darfst Du psychotherapeutisch tätig werden, allerdings ohne Kassenzulassung, d.h. in der Regel zahlen die Patienten deine Leistungen selbst.
WICHTIG: Auch wenn Du die Erlaubnis vom Gesundheitsamt bekommen hast, Heilkunde ausüben zu dürfen, benötigst Du noch eine erlernte psychotherapeutische Methode. Ohne eine erlernte Methode darfst Du keine Heilkunde ausüben!! Die erlernte Methode darfst Du auch ausdrücklich nur für die Indikationen (Krankheitsbilder) nutzen, wofür sie vorgesehen sind (Sorgfaltspflicht nach dem Patientenrechtegesetz).
WICHTIG: Auch wenn Du die Erlaubnis vom Gesundheitsamt bekommen hast, Heilkunde ausüben zu dürfen, benötigst Du noch eine erlernte psychotherapeutische Methode. Ohne eine erlernte Methode darfst Du keine Heilkunde ausüben!! Die erlernte Methode darfst Du auch ausdrücklich nur für die Indikationen (Krankheitsbilder) nutzen, wofür sie vorgesehen sind (Sorgfaltspflicht nach dem Patientenrechtegesetz).
Psychotherapieverfahren
Methodenauswahl: Die Basis für Deine Praxis
Grundsätzlich gilt: Der HPP darf alle Methoden lernen und anwenden, die sich unter dem Dach "Psychotherapieverfahren" oder "Psychotherapiemethoden und Techniken" versammeln und zu denen er Zugang bekommt. Da das Angebot mittlerweile riesig ist und gefühlt jeden Tag wieder "neue" Angebote dazu kommen, sind Schüler oft überfordert.
Schritt 1: Identifiziere deine Passion
Unsere Empfehlung: Finde heraus, mit welchem Thema und mit welchen Menschen du arbeiten möchtest. Wofür brennt Dein Feuer? Das ist der Motor für alles, was Du später in dem Bereich machen möchtest und die Basis für eine erfolgreiche Praxisarbeit.
Schritt 2: Wähle die passende Methode
Wenn Du deine Passion identifiziert hast, kannst du die passende psychotherapeutische Methode suchen. Entscheide dich nie vorschnell, dass spart unter Umständen viel Zeit und Geld: Informiere dich intensiv über die entsprechenden Psychotherapieverfahren/Methoden. Besuche Workshops oder Vorträge der Anbieter, lerne die Dozenten:innen kennen und schau dir Bewertungen an. Bevor Du nicht das Gefühl hast "Hier bin ich 100% richtig", würden wir Dir von einer entsprechenden Ausbildung eher abraten.
WICHTIG: Egal was du für eine Methode lernst, achte immer darauf, dass du später auch der Sorgfaltspflicht entsprechend damit arbeiten kannst. Das bedeutet, erlernte Verfahren/Methoden müssen zu den Themen passen, mit denen Du später arbeiten willst, und Du musst die Verfahren/Methoden auch fundiert gelernt haben.
WICHTIG: Egal was du für eine Methode lernst, achte immer darauf, dass du später auch der Sorgfaltspflicht entsprechend damit arbeiten kannst. Das bedeutet, erlernte Verfahren/Methoden müssen zu den Themen passen, mit denen Du später arbeiten willst, und Du musst die Verfahren/Methoden auch fundiert gelernt haben.
Eigene Praxis eröffnen
Erfolgreich in eigener Praxis: Marketingstrategien
Da Du in der Regel auf Selbstzahler angewiesen bist, ist es wichtig, auf dich aufmerksam zu machen. Wie und in welcher Form ist individuell sehr unterschiedlich. Die beste Werbung ist eine gute Arbeit. Das spricht sich früher oder später herum und kann (in seltenen Fällen) auch ohne weitere Werbemaßnahmen zu einer vollen Praxis führen.
Andere klassische Maßnahmen sind:
Andere klassische Maßnahmen sind:
1. Website:
- Inhalt und Gestaltung: Gestalte deine Website professionell. Informiere über Deine angebotenen Leistungen, deinen beruflichen Werdegang, Qualifikationen und eventuelle Patientenbewertungen.
- SEO (Suchmaschinenoptimierung): Damit Du gut in Suchmaschinen gefunden wirst, solltest du Dich mit den Grundlagen der SEO vertraut machen oder einen Experten zu Rate ziehen.
2. Soziale Medien:
- Profile: Lege Profile auf den wichtigsten sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, LinkedIn und spezialisierten Plattformen wie Therapeuten-Portalen an.
- Inhalte teilen: Teile interessante Artikel, Tipps oder Erfolgsgeschichten, um Interaktionen und Reichweite zu erhöhen.
3. Online-Verzeichnisse und Bewertungsportale:
- Trage Dich in relevante Verzeichnisse wie Jameda, Therapeutenfinder oder die Gelben Seiten ein.
- Ermutige zufriedene Patienten, Bewertungen abzugeben.
4. Netzwerk und Kooperationen:
- Vernetze Dich mit anderen Heilpraktikern, Ärzten und Therapeuten. Gemeinsame Empfehlungen können sehr wertvoll sein.
Zusätzliche Tipps:
WICHTIG: Bei allen Werbemaßnahmen musst Du das Heilmittelwerbegesetz beachten. Die allerwichtigste Vorgabe dieses Gesetzes ist: DU DARFST KEINE HEILVERSPRECHEN ABGEBEN!
- Weiterbildung und Workshops: Biete Workshops oder Vorträge über relevante Themen an. Das positioniert Dich als Experten in deinem Gebiet und hilft Dir, Kontakte zu knüpfen und potenzielle Patienten zu erreichen.
- Öffentlichkeitsarbeit: Schreibe Fachartikel oder tritt in lokalen Medien auf, um Deine Expertise zu präsentieren.
WICHTIG: Bei allen Werbemaßnahmen musst Du das Heilmittelwerbegesetz beachten. Die allerwichtigste Vorgabe dieses Gesetzes ist: DU DARFST KEINE HEILVERSPRECHEN ABGEBEN!
Unser Konzept
Übersicht: Unser Baukastensystem
Mit unserem Angebot decken wir alle notwendigen Säulen für eine erfolgreiche Praxisarbeit ab: Die Heilerlaubnis (Prüfungsvorbereitung), Psychotherapiemethoden und Praxisaufbau (Marketing).
Unser Konzept: Nutze unser Konzept wie ein Baukastensystem und stelle Dir eine Ausbildung genau angepasst an deine Bedürfnisse zusammen. So hast Du keine Ausbildungsinhalte die Du nicht unbedingt benötigst. Das spart Zeit und Geld.
So kannst Du unser Angebot nutzen:
Unser Konzept: Nutze unser Konzept wie ein Baukastensystem und stelle Dir eine Ausbildung genau angepasst an deine Bedürfnisse zusammen. So hast Du keine Ausbildungsinhalte die Du nicht unbedingt benötigst. Das spart Zeit und Geld.
So kannst Du unser Angebot nutzen:
1. Prüfungsvorbereitung und Psychotherapiemethode:
Du hast noch keine Vorkenntnisse? Wir vermitteln dir sowohl das nötige Prüfungswissen als auch eine Psychotherapiemethode, mit der du in die Praxisarbeit starten kannst.
2. Prüfungsvorbereitung:
Du hast schon eine psychotherapeutische Methode gelernt und dir fehlt noch der "Heilpraktikerschein"? Dann nutze unsere Prüfungsvorbereitungsangebote.
3. Psychotherapiemethode:
Du bist schon Therapeut (Heilpraktiker, Arzt, Psychologe) und willst eine zusätzliche Psychotherapiemethode lernen? Wir vermitteln dir die entsprechenden Praxiskenntnisse.
4. Praxisaufbau und Optimierung:
Als Ergänzung für alle unterstützen wir dich im Praxisaufbau oder im laufenden Praxisbetrieb durch Angebote rund um das Thema Marketing und Praxisaufbau.
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